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Wasserrauchsysteme Nebeldusche

Basic MD-20 Set ab €299.- 
Für scharfe Rechner! Kleinstanwender-Lösung bis Max.6 Düsen Mod.02 .Das Befeuchtungssystem mit Wasserrauch-Kühl-Effekt..
 1 Allgemeines
In Ergänzung zu diesen Lieferbedingungen gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektroindustrie Österreich sowie
gelten zusätzlich,soweit nicht in unseren Geschäftsbedingungen anders vereinbart,die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der für die einzelnen Geschäftsbereiche zutreffenden Fachverbände (Maschinenbau, Elektrotechnik,Software etc.)der Österreichischen Wirtschaftskammer.Weiters gelten die auf unseren Geschäftspapieren wie z.B.der Auftragsbestätigung,Lieferschein oder Rechnung etc.enthaltenen
Zahlungs-und Lieferbedingungen sowie sonstige darauf angeführte kommerzielle Bedingungen.Recht der Republik Österreich und das UN Kaufrecht lt.BGBl 1988/96. in der jeweils gültigen Fassung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)gelten für alle Angebote,Lieferungen und Leistungen.Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden.Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,wenn diese durch einen Zeichnungsberechtigten der Firma Rauch schriftlich bestätigt wurden.Für die Wirksamkeit dieser AGB genügt im Übrigen auch der Verweis auf sie und ihre Bekanntmachung auf Angeboten, Auftragsbestätigungen,Rechnungen oder sonstigen Firmenpapieren.Einkaufs-oder sonstige Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns unverbindlich sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

2 Angebote-Auftragsabschluß
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Verkäufer nicht innerhalb von 8 Tagen den Auftrag widerruft.Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des
Verkäufers. Einkaufsbedingungen des Käufers sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn diese vom Verkäufer gesondert anerkannt werden.
Die Angebote des Verkäufers gelten freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden sind wir berechtigt,1/3 des Auftragswertes als Storno-gebühr einzufordern. Die zu Angeboten gehörenden Unterlagen und ausgeführten Details wie Abbildungen,Zeichnungen und Gewichtsangaben etc.sind,soweit sie nicht aus-drücklich als verbindlich bezei chnet sind,nur annähernd maßgebend.An Zeichnungen,Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behält sich die Fa.Rauch das Eigentums-und Urheberrecht
vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3 Kataloge - Internet
Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten etc. enthaltenen Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Preis, Leistung u. dgl. sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.Aktionspreise in unseren Webshop können nicht als Listenpreise angeshene werden.

4 Gefahrenübergang / Transport
Der Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bestimmt sich in den nachstehenden Fällen wie folgt:
a) bei Verkauf „ab Werk“ geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer muß dem Käufer den Zeitpunkt mitteilen, von dem ab dieser über die Ware verfügen kann. Diese Mitteilung muß so rechtzeitig erfolgen, dass der Käufer die hierzu üblicherweise notwendigen Maßnahmen treffen kann.
b) Bei Versand geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn die Ware den Einflußbereich des Verkäufers verlässt.
Wenn nicht anders vereinbart, gilt die Ware als „ab Werk“ verkauft.
Der Verkäufer ist zum Abschluss einer Versicherung nur verpflichtet, wenn und insoweit dies schriftlich vereinbart wurde.
Im übrigen gelten die INCOTERMS in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Achtung !! Bei Transportschäden muß Umgehend einemSchadensmeldung durch den Kunden an den Spediteur ergehen.
Der Kunde muss unsere Lieferung bei Ankunft unverzüglich unter Einbeziehung des Transporteurs auf Transportschäden untersuchen und uns von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Sachverhaltsmeldung des Spediteurs oder eine eigene,von einem Zeugen zu bestätigende Schadensschilderungunterrichten.Offene Mängel der Ware sind nach Eingang der Lieferung innerhalb 24 Stunden schriftlich zu erheben.Mängel,die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können,
sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.Ein Recht auf Wandelung oder Minderung ist nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegeben.Ansprüche auf Ersatz mittelbaren
oder unmittelbaren Schadens sind ausgeschlossen

5 Preis/ Lieferzeiten

Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk des Verkäufers
Die durchschnittliche Lieferzeit auf Standardware ist 10 Werktage ab Auftragseingang. Sondergeräte mit optionen bis zu 15 Tage.

6 Zahlung

Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten; sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind die Zahlungen per Nachnahme prompt nach Rechnungserhalt abzugsfrei zur Zahlung fällig.Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen vom Verkäufernicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten.
Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, so kann der Verkäufer ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p. a. verrechnen; weiters ist der Käufer ausdrücklich zum Ersatz sämtlicher Mahnspesen, einschließlich der Kosten außergerichtlicher Anwaltsmahnungen, verpflichtet.

Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers behält sich der Verkäufer das
Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Der Käufer hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung
des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer gehalten, das Eigentumsrecht des Verkäufers geltend zu machen und diesen unverzüglich zu verständigen.

7 Gewährleistung / Garantie
Der Verkäufer ist verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel zu beheben, der auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruht.Reisekosten-Liefer-Transportkosten sind kein Bestandteil der Gewährleistung.Garantiesendungen müßen Frachtfrei für den Empfänger sein. Etwaige Transport kosten werden den Käufer in Rechnung gestellt.
Diese Verpflichtung besteht nur für solche Mängel, die während eines Zeitraumes Garantie 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bzw. bei Lieferung mit Aufstellung ab Beendigung der Montage aufgetreten sind.
Der Käufer kann sich auf diesen Artikel nur berufen, wenn er dem Verkäufer unverzüglich schriftlich die aufgetretenen Mängel bekannt gibt.Die Fehlerbehebung bleibt dem Verkäufer überlassen.Eingriffe durch dritte (Fremdfirmen) wird nicht Akzeptiert.Bei eingriff von nicht Autorisierte dritte erlischt der Garantieanspruch zur gänze..Bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Umänderungen oder Umbauten alter sowie fremder Waren sowie bei Lieferung gebrauchter Waren übernimmt der Verkäufer keine Gewähr.
Ab Beginn der Gewährleistungsfrist übernimmt der Verkäufer keine weitergehende Haftung als in diesem Artikel bestimmt ist, auch nicht für die Mängel, deren Ursache vor dem Gefahrenübergang liegt.
Achtung !!Keine Garantie auf Akku,Batterien,Netzgeräte,Thermoleisten.
Fehler durch Unsachgemäße Handhabung – Programmierung werden in Rechnung gestellt

8 Haftung
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Verkäufer dem Käufer – soweit gesetzlich zulässig – keinen Schadenersatz zu leisten hat, sofern dem Käufer kein grobes Verschulden zur Last fällt. Die Haftung des Verkäufers für leichte Fahrlässigkeit wird somit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, nicht eingetretene Ersparnisse, Gewinnentgang,
Personenschäden, mittelbare Schäden etc. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Anwendbarkeit der Haftungsbestimmungen des Produkthaftungsgesetzes (PHG) ausdrücklich ausgeschlossen.
Sofern gemäß Artikel 8.1 kein gänzlicher Haftungsausschluss des Verkäufers Anwendung findet, ist jeglicheHaftung des Verkäufers mit der Höhe der Auftragssumme, jedoch jedenfalls mit dem Maximalbetrag von EUR 1000,-- begrenzt.
Jegliche Schadensersatzansprüche müssen bei sonstigem Erlöschen, sofern sie vom Verkäufer nicht ausdrücklich anerkannt wurden, innerhalb von zwei Jahren gerichtlich geltend gemacht werden.
Festgehalten wird, dass der Kaufgegenstand nur jene Sicherheit bietet, die aufgrund vonZulassungsvorschriften , Betriebsanleitungen, Vorschriften des Verkäufers über die Behandlung des Kaufgegenstandes – insbesondere im Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene Überprüfungen – und sonstige Hinweise erwartet werden kann.

9 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort
Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Verkäufers örtlich zuständige österreichische Gericht. Der Verkäufer kann jedoch auch ein anderes, für den Käufer zuständiges Gericht anrufen.Der Vertrag unterliegt dem Recht des Verkäufers.Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, auch dann, wenn die Übergabe
vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

10. Wiederverkauf
Wiederverkäufer erhalten nach Vorlage Ihrer Gewerbeberechtigung auf unsere Listenpreise einen Wiederverkaufsrabatt. Der Wiederverkäufer ist Verpflichtet die Geräte mit einer Fachlichen Kompetenz zu Vertreiben.Sollte eine Fachliche Kompetenz fehlen sind wir gegen Kostenersatz bereit Schulungen durchzuführen. Erstprogrammierung – Kundenschulung -Innbetriebnahme ist in Wiederverkaufspreisen nicht enthalten.Durch den Wiederverkaufsstatus übernimmt der Wiederverkäufer die Garantiebearbeitung . Der Rauch Garantieumfang beruht auf der Bereitstellung der defekten Ersatzteile,nach Garantieklärung im Hause Rauch.
11.Eichung-Kundendienst
Die Ausführungen von eichpflichtigen und eichfähigen Waagen richten sich nach den am Tage der Auftragserteilung behördlich vorgeschriebenen Bau-und Eichvorschriften Österreichs für diejenige Waagenbauart,die nach den Angaben des Bestellers oder nach dem erkennbaren Verwendungszweck zutrifft.Bei
nichteichpflichtigen Waagen und bei Waagen,bei welchen die Fa.Rauch aus der Aufgabenstellung undnäheren Beschreibung des Kunden die Eichpflicht nicht feststellen kann,übernimmt die Fa.Rauch nur die Gewährleistung für die Genauigkeit in dem Umfang,wie er in der Auftragsbestätigung beschrieben ist.Die Obsorge und die Kosten für die amtliche Eichung obliegen dem Auftraggeber bzw.Betreiber. Bei Lieferung von Teilen für eichpflichtige und eichfähige Waagen und Wägeanlagen haftet die Fa.Rauch nicht dafür,dass die Eichfähigkeit bei jeder beliebigen Art und Weise des Einbaues dieser Teile in die Waagen bzw.Wägeanlage unbeeinträchtigt bleibt.Die Fa.Rauch ist bereit,dem Besteller Anregungen für den zweckmäßigen Einbau der von ihr gelieferten Teile zu geben. Die Anforderung von Monteuren muss rechtzeitig (mindestens 14 Tage vor der Arbeitsaufnahme)erfolgen.
11.1 Der Besteller hat das Montagepersonal auf seine Kosten zu unterstützen,den Montageleiter überSicherheitsvorschriften zu unterrichten und ihn auf Verstöße dagegen aufmerksam zu machen.
11.2 Um eine zügige und störungsfreie Montage zu erreichen,müssen bei Montagebeginn alle erforderlichen Teile und die erforderlichen Professionisten an Ort und Stelle sein.Nach Montagebeendigung ist vom Besteller eine verantwortliche Person,welche die Inbetriebnahme und ordnungsgemäße Übergabe beschei-
nigt,zu benennen.Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor,so kann der Besteller die Abnahme nicht ver
weigern,wenn die Fa.Rauch ihre Pflicht zur Beseitigung des Mangels ausdrücklich anerkennt.Die Gewährleistungsfrist für Reparturen beträgt 5 Tage.
 
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Die erste Wasserrauch Klimanalage für Freibereiche schaft angenehme Temperaturen und Abkühlung bei Sommerhitze.Die Coole Lösung für Gastgarten-Biergarten-Terrasse-Balkon usw. !!
Stall Befeuchtungskühlung 
Die Ökologische Verdunstungskälte diese im Zuge der Vernebelung erzeugt wird senkt die Lufttemperatur in Stallungen um bis zu 10°C.Der feine Wassernebel bekämpft das Staubaufkommen und reduziert somit auch Atemwegserkrankungen.
Luftbefeuchtung A~Z 
Die Luftfeuchtigkeit ist in einer Vielzahl von Anwendungen von enormer Bedeutung. Egal ob in der Produktion in der Lagerung oder in Gesundheitsfragen von Mensch und Tier.
STAUBBEKÄMPFUNG 
Um kleinste Staubpartikel binden zu können, braucht es einen mikrofeinen Wasserrauch.Da Staub elektrisch negativ geladen ist und der Nebel durch die Verdüsung positiv.Die starke Diffusion des Nebels verhindert schnelle Ausbreitungen von Staub. Die Sättigung der Luftfeuchtigkeit vermindert überdies Staubverwirbelungen.